Vereinssatzung
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
§ 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen:
Jazz–Literatur–Kunst–Tabou
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz "e.V.". Der Verein hat seinen Sitz in 76133 Karlsruhe, Moltkestraße 15. Der Verein wurde am 23. Juli 2016 errichtet.
§ 1 Nr. 3 Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
§ 1 Nr. 4 Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 1 Nr. 5 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S.d. Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
§ 2 Zweck des Vereins
§ 2 Nr. 1 Zweck des Vereins ist die Förderung von Musik, Kunst, Literatur, Kultur bzw. von Musikern, Künstlern und Literaten.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Darbietungen, Ausstellungen, Lesungen etc.
§ 2 Nr. 2 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 2 Nr. 3 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Vergütungsverbote bestehen nicht und der Vorstand kann beschließen, bezahlte Mitarbeiter mit Vergütungsmöglichkeiten aller Art einzusetzen.
§ 2 Nr. 4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
§ 2 Nr. 5 Das Amt des Vereinsvorstands wird grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Die Mitgliederversammlung kann aber davon abweichend beschließen, dass dem Vereinsvorstand für seine Vorstandstätigkeit eine angemessene Vergütung bezahlt wird.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Über den Aufnahmevertrag entscheidet abschließend der Vorstand.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet
a) mit dem Tod des Mitglieds,
b) durch freiwilligen Austritt,
c) durch Streichung von der Mitgliederliste,
d) durch Ausschluss aus dem Verein.